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   OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06   

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https://dejure.org/2006,6808
OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06 (https://dejure.org/2006,6808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.03.2006 - 1 Ss 58/06 (https://dejure.org/2006,6808)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. März 2006 - 1 Ss 58/06 (https://dejure.org/2006,6808)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der weiteren Nutzung einer Krankenversicherungskarte nach wirksamer Kündigung des Versicherungsschutzes durch die Krankenversicherung; Vorliegen der Voraussetzungen eines Computerbetruges gemäß § 263a Strafgesetzbuch (StGB) in diesem Fall

  • kkh.de PDF

    Kein Computerbetrug (263 a StGB) durch Missbrauch einer Krankenversichertenkarte

  • Judicialis

    StGB § 263; ; StGB § 263 a; ; StGB § 263 a Abs. 1; ; SGB V § 72 Abs. 1; ; SGB V § 73 Abs. 2

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Missbrauch einer Krankenversicherungskarte

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorlage einer falschen Versicherungskarte beim Arzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2341
  • NStZ 2006, 574
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 19/95

    Leistungserbringung nach Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06
    Durch die ihm gem. §§ 72 Abs. 1, 73 Abs. 2 SGB V verliehene Kompetenz verpflichtet er mit rechtlicher Bindungswirkung die Krankenkassen zur Vergütung der erbrachten Leistung, so dass die Vermögensverfügung des Arztes unmittelbar den Schaden der Krankenkassen bewirkt (BSG NZS 1997, 76).
  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

    Der Tatbestand des § 263 a StGB erfordert daher, dass die Manipulation des Datenverarbeitungsvorgangs unmittelbar eine vermögensrelevante Disposition des Computers verursacht (vgl. OLG Hamm, NJW 2006, 2341; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 263 a Rdnr. 20; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 263 a Rdnr. 16).
  • OLG Celle, 31.08.2016 - 2 Ss 93/16

    Vorliegen eines Computerbetruges beim Betreiber eines Card-Sharing-Servers und

    § 263a Abs. 1 StGB setzt vielmehr voraus, dass die unbefugte Verwendung der betroffenen Daten zu einer unmittelbaren Vermögensminderung des Tatopfers führt (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2341; Sch/Sch- Perron, § 263a Rn. 21; LK- Tiedemann/Valerius , § 263a Rn. 65).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

    Mit Ausstellen des Kassenrezepts trifft der Kassenarzt eine Verfügung über das Vermögen der Krankenkasse, da er kraft Gesetzes in Verbindung mit dem jeweiligen Kassenarztvertrag befugt ist, den Anspruch des Kassenpatienten gegen seine Krankenkasse auf die Gewährung von Sachmitteln nach §§ 2 Abs. 2, 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 31 SBG V auszufüllen (BGH GSSt, NStZ 2012, 505 ; BGHSt 49, 17; BSG , Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R, zitiert nach ; OLG Hamm NJW 2006, 2341).
  • OLG Celle, 07.10.2016 - 2 Ss 113/16

    Strafbarkeit des unbefugten Einsatzes einer Tankkarte an einer automatisierten

    bb) Soweit das Landgericht im angefochtenen Urteil weiter ausführt, infolge der unbefugten Datenverwendung sei dem Zeugen S. ein Schaden insofern entstanden, als ihm seitens der Firma T. E. in den Sammelabrechnungen über die Firmen-Tankvorgänge der jeweils tatsächlich vom Angeklagten für eigene Zwecke getankte Kraftstoff in Rechnung gestellt wurde, übersieht das Landgericht, dass die unbefugte Verwendung der betroffenen Daten, um von einer Strafbarkeit wegen Computerbetruges gemäß § 263a Abs. 1 StGB ausgehen zu können, zu einer unmittelbaren Vermögensminderung beim Tatopfer führen muss (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2341; Fischer a. a. O., § 263a Rn. 22; Sch/Sch- Perron, 29. Auflage 2014, § 263a Rn. 21).
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